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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Stand: Februar 2026


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen RISultio e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des §1 UGB (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 RISultio e.U. erbringt ausschließlich Leistungen im B2B-Bereich. Verträge mit Konsumenten werden nicht abgeschlossen.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungsgegenstand

2.1 RISultio e.U. erbringt Dienstleistungen im Bereich:

  • Kaltakquise (Telefon, E-Mail, LinkedIn etc.)

  • Leadgenerierung

  • Leadqualifizierung

  • Terminvereinbarung

  • Vertriebsberatung

  • Aufbau von Akquisestrukturen

  • Strategische Sales-Positionierung

2.2 RISultio e.U. schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (kein Garantieversprechen).

2.3 Leads gelten als qualifiziert, wenn sie die zuvor schriftlich definierten Kriterien erfüllen (z. B. Budget, Bedarf, Entscheidungsbefugnis, Zeitrahmen).

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote von RISultio e.U.sind freibleibend.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme oder

  • digitale Zustimmung (z. B. per E-Mail oder elektronischer Signatur)

3.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, vereinbarte Termine mit qualifizierten Leads wahrzunehmen.

4.3 Unterlassene Mitwirkung entbindet RISultio e.U. von etwaigen Leistungspflichten.

4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.

5. Vergütung

5.1 Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als:

  • Fixhonorar (monatlich)

  • Lead-Preis pro qualifiziertem Lead

  • Erfolgsprovision

  • Hybridmodell (Fixum + Erfolgsvergütung)

5.2 Ein Lead gilt als geliefert, sobald die Kontaktdaten sowie die Qualifizierungsparameter übermittelt wurden.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.

5.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß §456 UGB verrechnet.

5.5 RISultio e.U. ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.

6. Exklusivität & Wettbewerbsbeschränkung

6.1 Sofern vereinbart, erhält der Auftraggeber Branchenschutz.

6.2 Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Exklusivität.

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine direkten Mitarbeiter von RISultio e.U. abzuwerben.

Vertragsstrafe bei Verstoß: € 25.000 pro Fall.

7. Vertragsdauer & Kündigung

7.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 4 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7.2 Ordentliche Kündigung:

  • 30 Tage zum Monatsende nach Mindestlaufzeit

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7.4 Bereits erbrachte Leistungen sind jedenfalls zu vergüten.

8. Haftung

8.1 RISultio e.U.  haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf das dreifache monatliche Vertragsentgelt begrenzt.

9. Datenschutz & DSGVO

9.1 RISultio e.U. verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).

9.2 Sofern erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

9.3 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der zur Verfügung gestellten Daten verantwortlich.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle geschäftlichen Informationen.

10.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende aufrecht.

11. Geistiges Eigentum

11.1 Strategien, Skripte, Systeme, Prozesse und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von RISultify.

11.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig.

12. Keine Garantie & Risikohinweis

12.1 Vertrieb ist abhängig von Markt, Angebot, Preisstruktur, Reputation und Performance des Auftraggebers.

12.2 RISultio e.U. übernimmt keine Garantie für:

  • Umsatzsteigerung

  • Abschlüsse

  • ROI

  • Marktposition

13. Gerichtsstand & Recht

13.1 Es gilt österreichisches Recht.

13.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von RISultio e.U..

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht.